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Das geschlagene Kind
In der Bundesrepublik gibt es weder spezifische sozialpolitische Maßnahmen noch praktisch-therapeutische Modelle noch irgendwelche langfristigen Programme, die sich auf das Problem von Kindesmißhandlungen beziehen. Explizite öffentliche Reaktionen gibt es nur im Bereich des Rechts, vor allem im Strafrecht, daneben auch im Familienrecht. Die in diesem Bereich bevorzugten Maßnahmen - Bestrafung des Täters, Unterbringung des Kindes im Heim oder einer Pflegestelle ...

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